1. Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen
Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Kostenübernahme in der Regel über die geseztliche Krankenversicherung.
2. Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen, sofern dies ein Baustein ihrer Versicherung ist. Der Umfang der Leistungen (z.B. Stunden pro Jahr) kann je nach individuellen Vertragsbedingungen der Krankenversicherung sehr unterschiedlich sein.
3. Beihilfe
Die Erstattung der Therapiekosten sind für Beihilfeberechtigte in der Regel problemlos möglich.
4. Selbstzahler
Einige Leistungen wie z.B. Paartherapie, Coaching sind nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten. In diesem Falle ist es möglich, die Kosten der Behandlung selbst zu tragen. Dies kann auch dann sinnvoll sein, wenn Sie sich beispielsweise verbeamten lassen wollen oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten. Da die Aufträge und Bedürfnisse sehr individuell sein können, wird die Vergütung im Einzelfall im persönlichen Gespräch geklärt.